herzlich Willkommen auf den Internetseiten der Kanzlei Wilfried Buschen.
Hier möchten wir einen Einblick gewähren, in das, was wir für Sie tun
können und welchen Nutzen Sie daraus ziehen können.
Unabhängige Beratung in Renten- und Versicherungsangelegenheiten stellt
Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar.
Zur Berufsausbildung bedarf es der Zulassung und der Registrierung.
Diese Regelungen schützen vor Verwechslungen mit abschluss- und
provisionsorientierten Vermittlern und gewähren eine ständige
Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden.
Zulassung als Rentenberater für betriebliche Altersversorgung gemäß § 11
Rechtsdienstleistungsgesetz, Registrierungsbehörde Oberlandesgericht Düsseldorf
AZ 3712 E 1 - 6.289
Zulassung als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 GewO,
Reg.-Nr. D-HFBO-UIRNC-80/IHK Aachen, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen
Mit der Erteilung der Zulassung wird dem Erlaubnisinhaber untersagt,
Provisionen aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen zu vereinnahmen.